Te "pastete" su zmigavci, a to je bilo dodavano zbog promjene zakona , tj. 1963. su sva vozila morala imat zmigavce , a winkeri su izbacivani iz upotrebe.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass bis zum 1. Juli 1963 alle Kfz über 4 Metern Länge und 1,6 Metern Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite versehen sind. Dafür wurden zahlreiche Umrüstsätze angeboten, wobei oft die nicht mehr benötigten Winker ausgebaut und die Öffnungen mit passenden Abdeckungen verschlossen wurden. Im österreichischen und bayrischen Raum wird der Winker als „Reidndeita“ bezeichnet, wobei Reidn eine Dialektbezeichnung für Kurve ist und Deita von Deuter abgeleitet ist.
Heutzutage ist der Gebrauch des Winkers in Deutschland nicht verboten; es muss jedoch zuerst der „normale“ Fahrtrichtungsanzeiger, eben der Blinker, betätigt werden. Erlaubt ist, dessen Funktion zusätzlich mit dem Ausklappen des Winkers zu unterstützen. Zu der heute noch gelegentlich sichtbaren Winkerbetätigung, meist an Oldtimern, wie dem VW Käfer oder dem VW Transporter. Es gibt ein Relais für den Einbau in die Fahrzeug-Elektrik, das beides in einem verbindet: den Blinker setzen; zusätzlich fährt aus seinem jeweiligen Schacht der Winker hoch und blinkt in der oberen Stellung.